Sachkundelehrgang 11 TierSchG
Der Sachkundelehrgang
Hundehaltung nach §11 TierSchG ist geeignet für:
gewerbsmäßige
Hundehalter wie:
Züchter
Tierpensionen
Hundetagesstätten
Tierheime oder Tierschutzorganisationen
Tierbörsen
und alle
Interessierten, wie z.B.
Hundesitter
Gassigänger
Hundehalter
die gemäß §11
Tierschutzgesetz einer Erlaubnis der zuständigen Behörde bedürfen und einen Nachweis über die Sachkunde der verantwortlichen Personen erbringen müssen oder sich für die Inhalte des Sachkundelehrgangs Hundehaltung aus beruflichen Gründen interessieren.
Die Dauer des Sachkundelehrgangs beträgt insgesamt vier Tage. Die Teilnahme ist an allen vier Tagen erforderlich.
Am vierten Tag des Lehrgangs führen wir eine Prüfung mit einem amtlichen Tierarzt/einer amtlichen Tierärztin durch. Die Prüfungsgebühr beträgt € 30,00 inclusive 19% Mehrwertsteuer.
Gemäß Schreiben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfüllt das viertägige Seminar alle erforderlichen Aspekte zur Erlangung der Sachkunde in Bezug auf die Hundezucht, den Handel mit Hunden und für Tierheime im Sinne von §11 Abs. 1 Nr. Nr. 3, 8a) und b) TierSchG.