Man nehme unversteuertes Geld, erspare sich zusätzlich die Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, lege das hübsche Sümmchen Jahr für Jahr sehr gut verzinst für später an und profitiere davon, dass möglichst viele Menschen in ein und demselben Boot sitzen. Und weil dies nichts Geheimnisvolles ist, teile man dies alles seinem Finanzamt mit. Rund 17 Millionen Menschen in Deutschland tun dies mittlerweile schon. Und der Gesetzgeber freut sich sogar darüber. Gehört doch die betriebliche
Altersversorgung (bAV) zu den Lieblingsprojekten auch der Großen Koalition in Berlin. Erst vor wenigen Monaten wurde
dies wieder deutlich. Doch der Reihe nach. Seit
Jahrzehnten können
Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens über den Umweg ihrer Firmen in eine Betriebsrente investieren, ohne dass von dem eingezahlten Geld Steuern abgezogen werden. Das über Jahrzehnte angesparte Vermögen fließt im Ruhestand wieder zurück. Entweder als Rente, garantiert bis ans Lebensende, oder als dicker Batzen, also einmalige Zahlung, direkt aufs Konto. Richtig profitabel wird die betriebliche Altersversorgung, allen voran die
Direktversicherung und die Pensionskasse, als legale Steueroase. Denn das Geld, das dem Bruttoeinkommen des künftigen Firmenrentners entnommen wird, lässt das Finanzamt unbehelligt. Aber nicht nur das. Die Beiträge sind auch von den Sozialabgaben befreit. Die staatliche Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung erhält davon also keinen müden Cent. Das war früher so, und dies wird auch in Zukunft so sein. Genau das hat der Gesetzgeber vor einigen Monaten bAV 17 beschlossen. Ursprünglich nämlich sollte der Bonus bei den Sozialabgaben Ende dieses Jahres ersatzlos gestrichen werden. Doch daraus wurde nichts, zum Glück für Millionen Arbeitnehmer, die erst künftig ihre eigene lukrative Betriebsrente aufbauen. Die Vorteilsrechnung ist recht simpel. Jeder künftige Firmenrentner kann, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, Steuern sparen. Und viele von ihnen, vor allem die Durchschnittsverdiener mit nicht allzu hohem Einkommen, auch die Sozialbeiträge. Dreh- und Angelpunkt etwa in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Das sind in diesem Jahr 3.600 Euro monatlich. Bedeutung: Wer ein höheres Einkommen hat, der muss für den überschießenden Betrag keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Die Sozialabgabenfreiheit der bAV-Beiträge wirkt sich ungeschmälert bei all jenen Arbeitnehmern aus, die bis 3.600 Euro monatlich verdienen. Wer ein höheres Einkommen hat, bei dem ist der Vorteil in punkto bAV und Krankenkassenbeitrag anteilig geringer. Weitaus größer ist der Sparbonus allerdings bei den Beiträgen zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Die Begründung liegt auf der Hand. Bei diesen beiden Säulen der staatlichen Sozialversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze momentan bei 5.300 Euro Monatseinkommen. Arbeitnehmer, die bis zu dieser Grenze verdienen, profitieren also ungeschmälert von der Sozialabgabenbefreiung bei der betrieblichen Altersversorgung. Zurück zu den Steuervorteilen. Dem Fiskus einen Teil seiner hart verdienten Euros abzugeben, ist oft eine heikle Sache, für die meisten von uns sehr ärgerlich. Umso erfreulicher, wenn das Finanzamt weniger abbekommt oder sogar gar nichts erhält. Vor diesem Hintergrund ist die betriebliche Altersversorgung nicht nur ein lukratives Rentenmodell, sondern auch ein gerechter Ausgleich für die häufig anzutreffende Gier des Fiskus. Positiv obendrein: Je mehr man verdient, umso stärker greift das Finanzamt zu. So funktioniert nun einmal der progressive Einkommensteuertarif in Deutschland. Umgekehrt gilt aber auch, je üppiger das Einkommen ist, desto weit reichender die Steuerersparnis, wenn man einen Teil seines Bruttoverdienstes in eine Betriebsrente steckt. Übrigens: Die bAV kennt insgesamt fünf Durchführungswege. Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Direktzusage sowie Pensionsfonds. Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern mindestens die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds anzubieten. Denn darauf haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch. Besonders lukrativ und mit geringem bürokratischem Aufwand für alle Beteiligten versehen sind die Direktversicherung und die Pensionskasse. Ob das auch für Sie zutrifft, oder ob es weitere Alternativen bei der eigenen Altersversorgung gibt, das sollten Sie mit Ihrem OVB-Experten besprechen.
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