Betriebsleiter/Konzession
Nach der Anlage A der
Handwerksordnung besteht immer noch der Meisterzwang für Betriebe des Bauhauptgewerbes. Mit mir als
Konzessionsträger (technischer Betriebsleiter) können Sie die Vorgaben der Handwerksordnung erfüllen und umgehend Ihren Betrieb eröffnen, natürlich ist auch der Einstieg in einen bestehenden Betrieb möglich. Ich biete hier meine Konzession als Zimmerermeister an. Alle Anfrage für eine eventuelle
Zusammenarbeit Bitte per E-mailan addios(at)web.de. Alles rechtliche und nachfolgende wird persönlich besprochen. Also wer Interesse hat, sollte mir mailen. VERBLEIBE MIT GUNST UND VERLAUB